Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers gem. den gesetzlichen Bestimmungen des ASchG und dessen Verordnungen:
- in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung,
- bei der Planung von Arbeitsstätten,
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
- in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
- bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung,
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung,
- bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen