Sicherheitstechnik


Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers gem. den gesetzlichen Bestimmungen des ASchG und dessen Verordnungen:

  • in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung,
  • bei der Planung von Arbeitsstätten,
  • bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  • bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
  • bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
  • in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
  • bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung,
  • bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung,
  • bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen